Inkasso-Portale erkennen Sie daran, dass sie eine Erfolgsprovision/-gebühr ausweisen, welche in der Regel zwischen 20 und 30 % (zzgl. MwSt.) liegt. Die Provision wird somit nur im Erfolgsfall fällig, also erst dann, wenn das Inkasso-Portal Ihren möglichen Anspruch in einem wochen- bzw. monatelangen Prozedere gegenüber der Fluggesellschaft durchsetzen konnte – was leider nicht immer der Fall ist. Bekannte Inkasso-Portale sind bspw. Flightright, AirHelp, Flugrecht und auch Fairplane.

Bedauerlicherweise gibt es einige Inkasso-Portale, die mit einer „Sofort-Entschädigung“ werben, welche jedoch nur in ausgewählten Fällen angeboten wird und zudem eine höhere Provision verlangt wird. Lassen Sie sich somit nicht von günstigeren Gebühren locken und informieren Sie sich ganz genau, um was für einen Anbieter es sich handelt.

Darüber hinaus erkennen Sie Inkasso-Portale bereits durch den Hinweis „Registrierter Inkasso-/Rechtsdienstleister nach §10 Abs. 1 Nr. 1 RDG”, welcher im Impressum zu finden ist.

Einen richtigen Sofort-Entschädiger – wie wir es sind – erkennen Sie vor allem daran, dass die Auszahlung direkt nach dem Vertragsschluss angewiesen wird. Dagegen erfolgt eine Auszahlung beim Inkasso-Portal frühestens nach mehreren Wochen, in der Regel jedoch erst nach mehreren Monaten, sofern überhaupt ein Anspruch durchgesetzt werden konnte.

Sie haben die Wahl – EUflight oder Inkasso-Portal.