Hierbei ist entscheidend, wofür Sie eine Erstattung erhalten haben. Haben Sie bspw. eine Rückerstattung Ihrer Ticketkosten oder wurden Ihnen die Kosten für z.B. Verpflegung, Übernachtung oder Taxitransfer erstattet, ist dies unabhängig von unserer Sofort-Entschädigung zu betrachten.

Sollten Sie bereits eine Entschädigung oder eine Gutschrift für die Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges im Zusammenhang mit der EU-VO 261/04 erhalten haben, müssen Sie diese bei Ihrer Anfrage über unser Online-Formular angeben oder uns anderweitig darüber informieren.