Die Sofort-Entschädigung wird auf Basis der in der EU-Verordnung 261/2004 festgesetzten Höhe des möglichen Ausgleichsanspruchs berechnet. Diese orientiert sich an der Flugdistanz: 250 EUR bei Kurz-, 400 EUR bei Mittel- und 600 EUR bei Langstrecken.

Bei EUflight beträgt die Geld-sofort-Gebühr ausschließlich 33,32 % (inkl. MwSt.), das entspricht einer Netto-Gebühr von 28 %.  Mit Auszahlung des errechneten Betrages übernimmt EUflight das gesamte Ausfall- sowie Prozesskostenrisiko und bietet Ihnen einen einzigartigen Insolvenzschutz.

Beispielrechnung für einen Kurzstreckenflug (bis 1.500 km, z.B. Berlin – München):

Anspruch nach EU-VO               250,00 EUR
Geld-sofort-Gebühr (28 %)       -70,00 EUR
Mehrwertsteuer (19 %)               -13,30 EUR

____________________________________________
= Auszahlungsbetrag               166,70 EUR

Weitere Auszahlungsbeträge (Geld-sofort-Gebühr 28 %):

Mittelstreckenflug (1.500 bis 3.500 km)    = 266,72 EUR
Langstreckenflug (ab 3.500 km)                = 400,08 EUR