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Was steckt hinter der Gebühr von EUflight?
Flugreisende haben 2 Modelle zur Auswahl: die Sofort-Entschädigung mit Geld sofort (EUflight) oder Inkasso-Firmen (z.B. Flightright oder Airhelp). EUflight bietet Ihnen ausschließlich die Sofort-Entschädigung an.
Der Vorteil der Sofort-Entschädigung ist, dass Sie diese ohne eine wochen- oder monatelange Wartezeit mit ungewissem Ausgang ausgezahlt bekommen. Sie erhalten somit auch dann Geld, wenn die Fluggesellschaft später die Zahlung verweigert oder nicht mehr zahlen kann (z.B. wegen Airline-Insolvenz).
Ein Inkasso-Anbieter hingegen bemüht sich, Ihren eventuellen Anspruch bei der Airline durchzusetzen. Dies dauert erfahrungsgemäß nicht nur lange, sondern ist im Ergebnis auch ungewiss. Denn wenn die Airline, was regelmäßig vorkommt, die Zahlung ablehnt, dann muss der Anbieter entscheiden, ob Klage eingereicht wird. Zudem entstehen höhere Kosten: der Anbieter AirHelp beispielsweise verlangt bei gerichtlichen Verfahren eine „Rechtsweggebühr“ von weiteren 15 %. Somit müssen Sie saftige 50 % (!) zahlen, wenn Sie mit AirHelp vor Gericht gehen müssen. Auch Flightright hat kürzlich eine „Anwaltsgebühr“ von 16,66 % eingeführt, sodass Sie oft bei 50 % Abzug enden.
Die Geld-sofort-Gebühr von EUflight beträgt 33,32 % (inkl. MwSt.; das entspricht einer Netto-Gebühr von 28 %) und deckt – anders als bei Inkasso-Fluggastportalen – das gesamte Ausfall- und Prozesskostenrisiko ab. Damit ist das Thema für Sie erledigt. Kein zeitaufwendiges Prozedere, kein Papierkram, keine Ungewissheit. Stressfreies Geld sofort. Das halten wir für zeitgemäß.