Nein. Derzeit kaufen wir ausschließlich Ansprüche für Flugverspätungen, -annullierungen oder -überbuchungen gemäß EU-Verordnung 261/04 ab.

Für entstandene Nebenkosten, wie bspw. für eine Taxifahrt zum Flughafen, Verpflegung oder notwendige Hotelübernachtungen bieten wir derzeit keine Sofort-Entschädigung an.