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Mein Flug war über 3 Stunden verspätet, ich habe auf jeden Fall einen Anspruch.
Nein. Eine Verspätung von über 3 Stunden sichert Ihnen nicht automatisch einen Anspruch auf Entschädigung. Lag beispielsweise ein außergewöhnlicher Umstand vor, so besteht nach der EU-Verordnung 261/04 kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Darüber hinaus sieht die EU-Verordnung noch weitere Ausnahmen vor, bei denen die Fluggesellschaft zur keiner Ausgleichszahlung verpflichtet ist, z.B. wenn Sie den verspäteten Flug eigenständig storniert haben bzw. nicht angetreten sind.