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Kann ich meinen Anspruch selber geltend machen?
Selbstverständlich ist es Ihnen überlassen, zu versuchen, Ihren Anspruch eigenständig durchzusetzen.
Beachten Sie jedoch, dass, wenn es um die Entschädigungszahlung für eine Flugunregelmäßigkeit geht, die Fluggesellschaften geschädigte Fluggäste gerne mit langen Bearbeitungszeiten und pauschalen Schutzbehauptungen abweisen.
Verweigert die Fluggesellschaft nach wochen- oder monatelangem Schriftverkehr die geforderte Ausgleichszahlung, so bleibt meist nur der Weg vor Gericht. Solch ein gerichtliches Verfahren dauert üblicherweise zwischen 6 und 9 Monaten und birgt größtenteils Risiken, Kosten und Stress. Darüber hinaus ist nicht garantiert, dass Sie am Ende eine Entschädigungszahlung erhalten.
Der Weg vor Gericht ist mit enormen Kosten verbunden: das Kostenrisiko bei einem Streitwert von 250,00 EUR beträgt bereits 370,00 EUR (1. Instanz), welche man im Alleingang vorstrecken muss und nur bei Erfolg von der Gegenseite erstattet bekommt.
„Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe“ – Die Fluggesellschaften werden von erfahrenen Anwaltskanzleien vertreten, welche auf die Abwehr von Ausgleichsansprüchen spezialisiert sind. Mit dem Versuch seinen Anspruch selbst geltend zu machen, nimmt man lange Wartezeiten in Kauf und riskiert letztendlich leer auszugehen bzw. auf den entstandenen Kosten sitzen zu bleiben.
Wir kaufen Ihnen hingegen Ihren möglichen Anspruch einfach ab und zahlen Sie unverzüglich aus! Damit ersparen wir Ihnen die monatelange Wartezeit und befreien Sie vom Ausfall- sowie Prozesskostenrisiko, sodass Sie die freie Zeit mit den schönen Dingen im Leben verbringen können – das war’s!