Ja. Wenn für das Kind ein Ticketpreis gezahlt wurde, dann sieht die EU-Verordnung 261/04 eine Ausgleichszahlung vor (LG Stuttgart 7.11.2012, Az.: 13 S 95/12).

Es kommt dabei nicht darauf an, ob das Kind einen eigenen Sitzplatz hatte. Aus diesem Grund können auch Kleinkinder oder Babys einen Anspruch haben.