Nein. Schlechtes Wetter kann Ihren Flug auch dann beeinflussen, wenn an Ihrem Start- oder Zielflughafen gutes Wetter herrschte.

Unwetter, Nebel, starker Regen, Sturm, Schneefall o.ä. können ohne Weiteres den Maschinenumlauf, d.h. vorangegangene Flüge, betreffen und damit zu einer wetterbedingten Verspätung oder Streichung Ihres (nachfolgenden) Fluges führen. Zudem kann der Luftraum auf Ihrer Flugroute vom schlechten Wetter betroffen gewesen sein, sodass kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung besteht.