Nein. Entscheidend ist nicht die verspätete Abflugzeit, sondern die tatsächliche Ankunftszeit am gebuchten Endzielflughafen. Demnach muss die Ankunftsverspätung mindestens 3 Stunden betragen haben.

Die relevante Ankunftszeit ist der Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtüren.