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Abflugverspätung über 3 Stunden – steht mir eine Entschädigung zu?
Nein. Entscheidend ist nicht die verspätete Abflugzeit, sondern die tatsächliche Ankunftszeit am gebuchten Endzielflughafen. Demnach muss die Ankunftsverspätung mindestens 3 Stunden betragen haben.
Die relevante Ankunftszeit ist der Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtüren.