




Lassen Sie sich bei Flugproblemen Zusatzkosten wie Kosten für Ersatzflüge, Ihren Ticketpreis, Fahrt- oder Übernachtungskosten erstatten.
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Sie haben Anspruch auf eine Flugticket Erstattung, wenn Ihr Flug annulliert wurde und Sie keinen Ersatzflug genutzt haben. Wurde der Flug von der Airline selbst storniert, steht Ihnen zusätzlich eine Entschädigung zu. Nicht nur bei einem Flugausfall, auch bei einer Flugverspätung von drei Stunden oder mehr können Sie eine Rückerstattung des Flugtickets verlangen. Die Regelungen basieren auf der EU-Fluggastrechteverordnung und gelten für alle Flüge mit Start oder Landung in der EU sowie für EU-Fluggesellschaften.
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung regelt Ihre Rechte bei Flugausfällen oder Flugverspätungen. Sie gilt für Flüge, die in der EU starten oder dort landen, sofern die Airline ihren Sitz in der EU hat. Wird Ihr Flug annulliert und Sie treten keinen Ersatzflug an, besteht in der Regel Anspruch auf eine Flugticket Erstattung. Die Airline muss den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurückzahlen – per Überweisung, bar oder als Gutschein (nur mit Ihrer Zustimmung). Bei eigener Stornierung haben Reisende Anspruch auf Rückzahlung von Steuern und passagierbezogenen Gebühren. Entschädigungsansprüche können bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Passagiere sind nicht verpflichtet, Reisegutscheine als Flugticket-Erstattung zu akzeptieren oder angebotene Ersatzflüge anzunehmen, wenn diese nicht in ihre Reisepläne passen. Laut EU-Verordnung muss die Airline den Ticketpreis in Geld zurückerstatten. Ein Gutschein bindet Sie an die Fluggesellschaft und kann wertlos werden, falls diese Insolvenz anmeldet. Daher ist es sicherer, eine direkte Rückerstattung des Flugtickets zu fordern.
Kosten, die Sie bei der Buchung für Sitzplatzreservierungen, Bordmahlzeiten oder Gepäck gezahlt haben, gehören zum Flugpreis. Wird der Flug annulliert, muss die Airline im Rahmen der Flugticket Erstattung also auch diese Kosten zurückzahlen.
Ihr Flug wurde annulliert und dadurch mussten sie eine oder mehrere Nächte ungeplant in einem Hotel übernachten? Kein Problem. Auch Hotelkosten oder zusätzlich entstandene Kosten für Mahlzeiten, Züge, Mietautos, etc. sind erstattungsfähig. Wichtig ist, dass sie sämtliche Nachweise wie Rechnungen und Quittungen aufbewahren.
Wenn Sie Ihre Reise selbst stornieren, haben Sie in der Regel nur dann Anspruch auf eine Erstattung des Flugtickets, wenn es sich um einen stornierbaren Tarif handelt – was bei den meisten, insbesondere günstigen, Tarifen nicht der Fall ist. In Ausnahmefällen, wie dem Todesfall eines nahen Angehörigen, gewähren einige Airlines dennoch eine Flug-Rückerstattung. Unabhängig vom Tarif muss die Fluggesellschaft jedoch Steuern, Flughafen- und Sicherheitsgebühren erstatten, da diese gesetzlich nicht einbehalten werden dürfen.
Hat Ihnen die Airline keine zeitnahe Ersatzbeförderung angeboten, auch nach Aufforderung und Fristsetzung nicht, haben Sie Anspruch auf Erstattung des selbst gebuchten Flugtickets. Auch diese Erstattung können Sie mit unserem Formular ganz einfach anfordern.
Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche haben Sie in Deutschland drei Jahre lang rückwirkend Zeit.
Wenn Sie aus der EU ausreisen, ist das Reiseziel für Ihren Anspruch auf eine Erstattung irrelevant. Die EU-Flugastrechteverordnung gilt für alle Flüge, von EU-Flughäfen abheben. Sie reisen aus einem Nicht-EU-Land in die EU ein? Auch dann gilt die EU-Fluggastrechteverordnung unter Umständen. Sie haben dann Anspruch auf eine Flug Rückerstattung, wenn Sie mit einer Airline reisen, die ihren Hauptsitz in der EU hat.