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Zwangsvollstreckung gegen Ryanair eingeleitet
Die Fluggesellschaft Ryanair weigert sich trotz gerichtlicher Anordnungen Entschädigungen für verspätete Flüge zu zahlen. Deshalb hat jetzt der Fluggast-Sofortentschädiger EUflight die Zwangsvollstreckung gegen die Airline eingeleitet und Pfändung beantragt.
EUflight hatte bereits im Oktober vor dem Amtsgericht Köln (AZ: 113 C 381/16) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ryanair gekippt, in denen den Fluggästen die Abtretung ihrer Forderungen bei Flugverspätung oder -annullierung verboten wird. Daraufhin war die Airline dazu übergegangen, trotz Kenntnis von Abtretungserklärungen, Fluggäste direkt zu entschädigen. Auch dieser Trick wurde von EUflight gestoppt (AG Bühl, 3 C 280/16). Nun verzögert Ryanair Zahlungen mit dem Hinweis auf den „großen Arbeitsrückstand in der Bank-Abteilung“.
EUflight, Deutschlands Marktführer im Bereich Fluggast-Sofortentschädigung, hat mittlerweile Entschädigungen an einige hundert Ryanair-Kunden ausgezahlt. EUflight-Geschäftsführer Dr. Lars Watermann: „Ryanair befindet sich offensichtlich im Blindflug, ansonsten würde man mit Nachdruck daran arbeiten, Fluggäste künftig als Kunden zu behandeln oder die eingeräumten Defizite in der internen Bank-Abteilung zu beheben. Wir werden gegen die Blockadehaltung von Ryanair im Sinne des Verbraucherschutzes konsequent vorgehen und sind überzeugt, auch alle anstehenden Gerichtsverfahren gegen die Airline zu gewinnen.“
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Pressekontakt
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