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Zwangsvollstreckung gegen Ryanair eingeleitet

Zwangsvollstreckung gegen Ryanair eingeleitet

Presse-Mitteilung

Hamburg, 30. Dezember 2016

Die Fluggesellschaft Ryanair weigert sich trotz gerichtlicher Anordnungen Entschädigungen für verspätete Flüge zu zahlen. Deshalb hat jetzt der Fluggast-Sofortentschädiger EUflight die Zwangsvollstreckung gegen die Airline eingeleitet und Pfändung beantragt.

EUflight hatte bereits im Oktober vor dem Amtsgericht Köln (AZ: 113 C 381/16) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ryanair gekippt, in denen den Fluggästen die Abtretung ihrer Forderungen bei Flugverspätung oder -annullierung verboten wird. Daraufhin war die Airline dazu übergegangen, trotz Kenntnis von Abtretungserklärungen, Fluggäste direkt zu entschädigen. Auch dieser Trick wurde von EUflight gestoppt (AG Bühl, 3 C 280/16). Nun verzögert Ryanair Zahlungen mit dem Hinweis auf den „großen Arbeitsrückstand in der Bank-Abteilung“.

EUflight, Deutschlands Marktführer im Bereich Fluggast-Sofortentschädigung, hat mittlerweile Entschädigungen an einige hundert Ryanair-Kunden ausgezahlt. EUflight-Geschäftsführer Dr. Lars Watermann: „Ryanair befindet sich offensichtlich im Blindflug, ansonsten würde man mit Nachdruck daran arbeiten, Fluggäste künftig als Kunden zu behandeln oder die eingeräumten Defizite in der internen Bank-Abteilung zu beheben. Wir werden gegen die Blockadehaltung von Ryanair im Sinne des Verbraucherschutzes konsequent vorgehen und sind überzeugt, auch alle anstehenden Gerichtsverfahren gegen die Airline zu gewinnen.“


Deutschlands meiste Express-Entschädigung

Mehr als 100.000 Flugreisende haben uns bereits vertraut. Und rund 97% der Kunden haben uns auf dem Bewertungsportal ausgezeichnet.org mit der Bestnote „sehr gut / 5 von 5 Sternen“ bewertet. Was unsere Kunden möchten:

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Pressekontakt und Abruf der Stellungnahme der EU-Kommission:

Lars Watermann
Tel: +49 40 822 209 – 622
Fax:+49 40 822 209 – 666
E-Mail: presse@staging.euflight.de

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