Abtretungsverbot in Ryanair AGB unwirksam

Landgericht erklärt Abtretungsverbot in Ryanair AGB für unwirksam

Pressemitteilung – Hamburg, 25. September 2018

Der Fluggast-Sofortentschädiger EUflight.de hat den Versuch der Fluggesellschaft Ryanair, ihren Kunden zu verbieten, ihre Rechtsansprüche bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen an sogenannte „claim handling comanies“ abzutreten, vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth (Az: 5 S 8340/17) endgültig gekippt. Nachdem die Richter mit Beschluss vom 30. Juli 2018 Ryanair bereits darauf hingewiesen haben, dass dem Fluggast durch ein Abtretungsverbot, wie es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Airline formuliert ist, ein „potenzielles Hindernis auf dem Weg zur Erlangung seiner Ausgleichszahlung“ bereitet werde, hat Ryanair nun die Berufung gegen ein zuvor von EUflight.de erstrittenes Urteil des AG Nürnberg (Az: 22 C 9173/16) zurück genommen.

Als  Fluggast-Sofortentschädiger ist EUflight.de in mittlerweile mehr als 800 Fällen gegen Ryanair vor Gericht gezogen. „Bislang haben wir 4 Klagen verloren, und wir kämpfen weiter gegen das dreiste und kundenunfreundliche Verhalten von Ryanair“, so EUflight-Geschäftsführer Lars Watermann: „Dieses Urteil schützt die Verbraucher. Fluggäste brauchen sich künftig von dem Abtretungsverbot in den Ryanair AGB nicht mehr einschüchtern zu lassen, sondern können sich wie gewohnt von einem in solchen Angelegenheiten erfahrenen Sofort-Entschädiger auszahlen lassen.“

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