




Als Passagier haben Sie nach EU-Recht bei Flugunregelmäßigkeiten, wie Verspätungen oder Flugausfällen klar definierte Rechte. Leider wissen das immer noch nur die wenigsten. Dabei wurde die EU-Fluggastrechteverordnung bereits im Frühjahr 2004 eingeführt (261/04). Sie ist Basis für die Regelung von Entschädigungsfällen zwischen Fluggesellschaften und Passagieren.
Die Verordnung tritt immer dann in Kraft, wenn:
IATA-Code | BER |
ICAO-Code | EDDB |
Adresse | Betriebsbereich BER Nord, Willy-Brandt-Straße 1, 12529 Schönefeld |
Eröffnung | 2020 |
Entfernung vom Stadtzentrum | 22 km |
Passagiere pro Jahr | 23.071.865 (2023) |
Flugbewegungen pro Jahr | 176.649 (2023) |
Mitarbeiter | ca. 2.000 |
Website | www.ber.berlin-airport.de |
Terminals | 2 |