




Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung bei einem Vogelschlag.
Ein kleiner Vogel sollte einem riesigen Flugzeug eigentlich nichts anhaben — könnte man meinen. Doch verirren sich Krähen, Kraniche und Co. ins Flugzeugtriebwerk, sind oft ernsthafte Schäden die Folge. So geschehen zum Beispiel im Jahr 2009, als eine Maschine im Hudson River notlanden musste, weil beide Triebwerke ausfielen. Das Flugzeug war zuvor in einen Vogelschwarm geraten.
Aber seien Sie unbesorgt: In der Regel passieren sogenannte Vogelschläge selten und ohne dramatischen Ausgang. Nur während des Start- oder Landevorgangs können sie auftreten. Ansonsten befinden sich Flugzeuge in Höhen, die für Vögel unerreichbar sind. Ein Vogelschlag kann jedoch zu erheblichen Flugverspätungen oder sogar Flugausfällen führen. Doch welche Rechte haben Sie als Passagier in solchen Fällen?
Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere bei Verspätungen von mehr als drei Stunden oder Flugannullierungen grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung. Allerdings entfällt dieser Anspruch, wenn die Verspätung oder Annullierung auf sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist. Ein Vogelschlag wird als solcher außergewöhnlicher Umstand betrachtet, da er von außen auf den Flugverkehr einwirkt und für die Fluggesellschaft weder vorhersehbar noch beherrschbar ist.
Auch der Bundesgerichtshof kam zu diesem Urteil. Ein Vogelschlag gilt als höhere Gewalt und liege außerhalb des organisatorischen und technischen Verantwortungsbereichs einer Airline. Denn die Flugrouten der Vögel könnten durch ein Luftfahrtunternehmen ja weder beherrscht noch beeinflusst werden.
Zudem handelte es sich bei einem Vogelschlag nicht um einen technischen Defekt, obwohl der Vogelschlag auch zum Ausfall eines Flugzeugtriebwerks führen könne. Nach Argumentation der Richter sei ein Vogelschlag, ähnlich wie schlechte Wetterbedingungen, ein Einfluss von außen und somit ein außergewöhnlicher Umstand.
Auch wenn ein außergewöhnlicher Umstand den Flugverkehr zum Erliegen bringt, ist ihre Airline jedoch zudem dazu verpflichtet, Ihnen nach Wiederaufnahme des Flugverkehrs schnellstmöglich einen Ersatzflug anzubieten. Geschieht dies nicht, haben Sie trotz des außergewöhnlichen Umstands ggf. einen Anspruch auf Entschädigung.
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Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.
Bei Flugunregelmäßigkeiten aufgrund von Vogelschlag haben Sie zwar in der Regel keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, jedoch stehen Ihnen Betreuungsleistungen und alternative Beförderungsmöglichkeiten zu. Es ist wichtig, Ihre Rechte zu kennen und diese bei Bedarf gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen.
Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
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Unverbindliche Anfrage | ||
Verfahrensdauer | Wochen bis Jahre | 24 Stunden |
Prozesstransparenz | ||
Auszahlung | Ungewiss | Nach Angebotsannahme |
Service-Gebühr | Bis zu 35 % | 28 % |
Zusatzkosten (z.B. für Anwalt) | 10-15 % | Keine |
Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert? Neben Ihrem Recht auf Ersatzbeförderung oder eine Erstattung des Ticketpreises, steht Ihnen unter Umständen auch eine Entschädigung zu. Hier erfahren Sie alles wichtige!
Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sondern oft auch Grundlage für eine Entschädigungszahlung seitens der Airline. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht.
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Längst nicht bei jeder Flugunregelmäßigkeit besteht Anspruch auf eine Entschädigung. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, gehen Passagiere leer aus. Erfahren Sie hier, welche Gründe als außergewöhnlich gelten.