




Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverschiebung.
Die Fluggesellschaft ändert ihre Flugzeiten – das ist für Passagiere oft ärgerlich, im Flugalltag aber manchmal unvermeidbar. Eine Flugverschiebung tritt auf, wenn eine Fluggesellschaft den ursprünglich geplanten Abflugzeitpunkt oder sogar den Flugtag erheblich verändert. Dies kann entweder durch eine Vorverlegung oder eine Verspätung des Fluges geschehen und wird den Passagieren häufig bereits Tage oder Wochen vor dem geplanten Abflug mitgeteilt. In den meisten Fällen bedeutet das: Die Flugzeiten ändern sich zum Nachteil der Passagiere, da sie bestehende Reisepläne durcheinanderbringen und zusätzlichen organisatorischen Aufwand verursachen können. Hier erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Ihr Flug verschoben wurde und welche Fluggastrechte Sie bei einer Flugzeitenänderung haben.
Flugverschiebung: Das Wichtigste in Kürze
Ursachen für Flugzeitänderungen
Fluggastrechte bei einer Flugverschiebung
Benachrichtigungsfrist der Airline
Flugverschiebungen können aus verschiedenen Gründen auftreten. In der Regel sind operative Ursachen oder externe Einflüsse wie Streiks oder extreme Wetterbedingungen für Flugzeitenänderungen verantwortlich. Manchmal stehen auch wirtschaftliche oder strategische Entscheidungen der Airline dahinter. Zu den häufigsten Gründen zählen:
Auch bei einer Flugverschiebung sind Ihre Fluggastrechte durch die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) geregelt. Sie schützt Passagiere vor erheblichen Unannehmlichkeiten durch Flugzeitenänderungen und legt die Pflichten der Fluggesellschaften fest. Besteht ein Entschädigungsanspruch steht jedem Passagier, eine finanzielle Entschädigung für den entstandenen Schaden zu. Sie liegt je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro. Im Folgenden erfahren Sie welche Flugzeitenänderungen typisch sind und welche Rechte Sie in diesen Fällen haben.
Vorverlegungen von Flügen können für Reisende genauso ärgerlich sein wie Verzögerungen von Flügen. Sie können dazu führen, dass Passagiere ihren Flug nicht pünktlich erreichen oder nicht wahrnehmen können, da sie zum neuen Flugzeitpunkt beispielsweise noch keinen Urlaub haben. Wird Ihr Flug um mehr als 2 Stunden vorverlegt, steht Ihnen eine Entschädigung zu, sofern Sie von der Flugzeitänderung weniger als 14 Tage vor der ursprünglichen Abflugzeit erfahren.
Auch Flugverschiebungen auf einen späteren Zeitpunkt gehen für Reisende mit Unannehmlichkeiten einher. Sie müssen Zeit überbrücken, ihren Transfer zum Flughafen umorganisieren, verpassen im Zweifel Anschlussflüge oder Züge am Zielort. Sind Sie von einer solchen Flugzeitänderung betroffen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Entschädigung. Werden Sie 7-14 Tage vor dem ursprünglichen Flug über die Verschiebung in Kenntnis gesetzt und erreichen Ihr Ziel mit mehr als 4 Stunden Verspätung, steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu. Bei noch kurzfristigeren Verschiebungen innerhalb der letzten 7 Tage vor Ihrem Flug steht Ihnen die Entschädigung bereits ab einer verzögerten Ankunft von 2 Stunden zu.
Wird ein Flug um 24 oder mehr Stunden verschoben, bringt das erhebliche Unannehmlichkeiten mit sich, insbesondere wenn Anschlussflüge oder Hotelbuchungen betroffen sind. Die Airline ist verpflichtet, Passagieren eine Unterkunft, Verpflegung und gegebenenfalls Transport zwischen Flughafen und Hotel bereitzustellen, wenn Reisende weniger als 14 Tage vor Ihrem Flug über die Änderung des Flugtages informiert wurden. In diesem Fall besteht zudem ein Anspruch auf Entschädigung.
Mit Flugverschiebungen können auch Änderungen der Flugroute einhergehen. Hin und wieder ändern Airlines Ihren Flugplan, was dazu führt, dass Passagiere von einem anderen Flughafen abfliegen müssen oder an einem anderen Flughafen landen, was zusätzliche Reisekosten und -zeit verursachen kann. Wenn die Airline einen anderen Flughafen für den Start oder die Landung festlegt, ist sie in der Regel verpflichtet, den Passagieren eine kostenlose Beförderung zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Flughafen anzubieten (z. B. per Shuttle, Taxi oder Bahn). Ist die Änderung für Passagiere unzumutbar, können sie von der Reise zurücktreten und eine vollständige Rückerstattung ihres Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zum ursprünglichen Ziel verlangen, entweder mit der gleichen Airline oder einer anderen Fluggesellschaft. Eine Entschädigung können Reisende dann verlangen, wenn die Airline sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Änderung informiert und die letztendliche Ankunftszeit am Reiseziel um mehr als 3 Stunden vom ursprünglichen Plan abweicht.
Bei Pauschalreisen gilt die EU-Fluggastrechteverordnung gleichermaßen. Hier besteht allerdings die Besonderheit, dass ab einer Verschiebung von 4 Stunden ein Reisemangel vorliegt, der Reisende zum Rücktritt vom Reisevertrag oder zur Minderung des Reisepreises ihrer Pauschalreise berechtigt.
Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Für etwaige Entschädigungsansprüche, ist nicht nur wichtig, auf welchen Zeitpunkt Ihr Flug verschoben wurde. Entscheidend ist auch, wann Sie über die Flugzeitenänderung informiert wurden. Airlines müssen bestimmte Fristen einhalten und Reisende frühzeitig über die Flugverschiebung informieren, andernfalls steht Passagieren unter Umständen eine Entschädigung zu.
Benachrichtigungsfrist | Änderung der Abflugzeit | Änderung der Ankunftszeit | Entschädigungsanspruch |
---|---|---|---|
Weniger als 7 Tage | Mehr als 1 Stunde früher | Mehr als 2 Stunden später | |
7-14 Tage | Mehr als 2 Stunden früher | Mehr als 4 Stunden später | |
Mehr als 14 Tage | Beliebig | Beliebig |
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Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.
Ob ein Entschädigungsanspruch besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unsere Checkliste hilft Ihnen, Ihren Fall besser einzuschätzen.
Es ist wichtig, zwischen einer Flugverschiebung und einer Flugverspätung zu unterscheiden. Eine Flugverschiebung ist eine geplante Änderung der Abflugzeit oder des Flugtages, die den Passagieren meist bereits Tage oder Wochen im Voraus mitgeteilt wird. Sie kann sowohl eine Vorverlegung als auch eine deutliche Verzögerung umfassen. Eine Flugverspätung hingegen tritt unerwartet am Reisetag selbst auf und wird oft durch technische Probleme, Wetterbedingungen oder kurzfristige betriebliche Herausforderungen verursacht. Für Reisende ist der Unterschied nicht immer klar erkennbar. Ein Hinweis auf eine Flugverschiebung kann etwa eine geänderte Flugnummer sein, während diese bei einer bloßen Verspätung üblicherweise gleich bleibt. Oftmals versuchen Airlines, eine Flugverschiebung als Verspätung darzustellen, um Entschädigungsansprüche zu vermeiden – deshalb lohnt es sich, genau hinzusehen.
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Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert? Neben Ihrem Recht auf Ersatzbeförderung oder eine Erstattung des Ticketpreises, steht Ihnen unter Umständen auch eine Entschädigung zu. Hier erfahren Sie alles wichtige!
Sie haben aufgrund einer Flugannullierung oder -verspätung Ihren Anschlussflug verpasst? Lesen Sie hier, in welcher Höhe und unter welchen Umständen Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Sollten Sie von einer unfreiwilligen Umbuchung auf einen anderen Flug betroffen sein, steht Ihnen möglicherweise eine Entschädigung nach der EU-Verordnung zu. Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Wenn Sie aufgrund einer Überbuchung erst zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Flug antreten können, steht Ihnen natürlich eine Entschädigung zu! Hier lesen Sie alle Details zur Gesetzeslage und Ihren Optionen.