Zwei Menschen umarmen sich am Flughafen

EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Flugproblemen

Flugrechte durchsetzen
So funktioniert’s

Europäische Fluggastrechte im Überblick

Brüssel macht’s möglich: Als Passagier haben Sie nach der Fluggastrechteverordnung 261/2004 (EU-Verordnung) bei Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen oder Flugausfällen klar definierte Rechte! Die europäische Fluggastrechteverordnung trat 2005 in Kraft, um die Rechte von Passagieren in der EU zu stärken und ist die Basis für die Regelung von Entschädigungsfällen zwischen Fluggesellschaften und Fluggästen. Sie definiert, ob und in welcher Höhe Airlines bei Flugverspätung, Flugausfall und Nichtbeförderung bis zu drei Jahre rückwirkend Entschädigungszahlungen leisten müssen.

Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen die Fluggastverordnung gilt und in welchen Fällen Ihnen eine Entschädigung zusteht.

Inhalte

Wann tritt die EU Verordnung in Kraft?

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Entschädigungshöhe nach Flugdistanz

Recht auf Betreuungsleistungen

Recht auf Ersatzbeförderung

Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen

Wann tritt die EU Verordnung (EU 261) in Kraft?

Die EU Verordnung 261/04 tritt in unter folgenden Voraussetzungen in Kraft:

  • Ihr Flug von einem Flughafen innerhalb der EU gestartet ist, oder
  • Ihr Flug außerhalb der EU begonnen hat, der Ankunft-Airport jedoch innerhalb der EU liegt UND die durchführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in einem Land der EU hat oder
  • Ihr Flug außerhalb der EU begonnen hat, der Ankunft-Airport jedoch innerhalb der EU liegt UND die durchführende Fluggesellschaft des Anschlussfluges ihren Hauptsitz in einem Land der EU hat.

Dabei regelt die Fluggastrechteverordnung etwaige finanzielle Ausgleichszahlungen, die Passagiere von Airlines unter bestimmten Umständen einfordern können.

Es geht auch ohne Anwalt & Inkasso. Wir zahlen Sie einfach sofort aus.

Entschädigung prüfen

Kriterien der EU 261 für Ihre Entschädigung

Damit ein Entschädigungsanspruch gemäß EU-Verordnung besteht, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Ihnen wird der Zugang zum Flugzeug bzw. Boarding verweigert (“Nichtbeförderung”)
  • die Verspätung am Zielflughafen betrug mehr als drei Stunden
  • aufgrund eines verspäteten/annullierten Vorflugs haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst
  • die Airline hat Sie zwei Wochen oder kürzer vor dem geplanten Flug informiert, dass Ihr Flug annulliert wurde.

Wir helfen Ihnen dabei Ihre Fluggastrechte durchzusetzen.

So funktioniert’s:
Wir kaufen Ihr Recht sofort ab.

Ablauf Antrag Sofortentschädigung

Sie verkaufen uns Ihren rechtlichen Anspruch. Im Gegenzug erhalten Sie von uns sofort Geld. Damit ist die Sache für Sie erledigt.

Schrittweiser Prozess der Sofortentschädigung

Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.

Ablauf Inkasso Antrag

Die Entschädigungshöhen gemäß EU-Fluggastrechteverordnung

Sofern einer der genannten Punkte auf Ihre Reisesituation zutrifft, stehen Ihnen folgender Ausgleichsanspruch gemäß Fluggastrechteverordnung zu:

 

Kurzstrecke

bis 1.500 Kilometer

z.B. Hamburg Frankfurt

250 € pro Fluggast

Mittelstrecke

1.500 – 3000 Kilometer

z.B. Hamburg Palma de Mallorca

400 € pro Fluggast

Langstrecke

ab 3.500 Kilometer

z.B. Hamburg New York City

600 € pro Fluggast

Höhere Gewalt

Ihr Flug ist wegen höherer Gewalt (z.B. Extrem-Wetter) ausgefallen?

vrsl. keine 
Entschädigung

Wir prüfen Ihren Flug & zahlen Sie sofort aus.

Ohne Flugnummer fortfahren
  • Unverbindliches Angebot
  • In nur 2 Minuten angefragt
  • Antwort innerhalb 24 Stunden

Ihr Recht auf Betreuungsleistungen

In der EU-Verordnung ist auch eindeutig geregelt, ab wann Ihnen welche Betreuungsleistungen vor Ort zustehen. Ihre zu erwartenden Betreuungsleistungen orientieren sich an der gebuchten Strecke:

  • Ab mehr als zwei Stunden Wartezeit am Abflughafen bei einer Flugstrecke bis zu 1.500 km
  • Ab mehr als drei Stunden Wartezeit am Abflughafen bei Flügen innerhalb der EU mit einer Flugdistanz von mehr als 1.500 km
  • Bei allen Flügen mit einer Flugstrecke ab 1.500 km
  • Bei mehr als vier Stunden Wartezeit bei Flugdistanzen von mehr als 3.500 km

Diese Betreuungsleistungen stehen Ihnen zu:

  • Verpflegung: Essen und Getränke
  • Unterkunft: Hotelunterbringung ab einem Aufenthalt von einer Nacht
  • Transfer: Beförderung zwischen Flughafen und Hotel
  • Kommunikation: Zwei Telefongespräche zu führen, Faxe oder E-Mails zu versenden

Ihr Recht auf Flugticket-Erstattung oder Ersatzbeförderung

Im Falle einer Flugannullierung durch die Airline können Sie zudem zwischen folgenden Optionen wählen:

  • Anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • Anderweitige Beförderung zum Endziel zu Ihrem Wunschzeitpunkt
  • Rückzahlung der Ticketkosten binnen 7 Tagen

Keine falschen Versprechungen – 
bereits mehr als 100.000 Passagiere ausgezahlt

3.819 Kundenbewertungen bei Google und Ausgezeichnet.org


5/5

Mega unkompliziert, schnell und zuverlässig. Habe den Antrag gestern gestellt und heute das Geld bekommen- tippi toppi

Xe Na, 02.12.2024

5/5

Sehr unkompliziert und einfach. Schnell waren alle Unterlagen zusammen und schon am nächsten Tag war das Geld auf meinem Konto. Besser geht es nicht. Kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen.

Regina L., 22.10.2024

5/5

Verbraucher freundlich gestalltet mit klaren Anweisungen.

Maria, 21.10.2024

Kein Entschädigungsanspruch bei außergewöhnlichen Umständen

Liegt einer nachfolgenden, in der Fluggastrechteverordnung geregelten außergewöhnlichen Umstände vor, ist die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Entschädigungszahlung befreit:

    • Streik (in einigen Fällen, z.B. Fluglotsenstreik oder Streik des Personals der Sicherheitskontrolle)
    • (Sehr) schlechte Wetterbedingungen wie Sturm, Schneefall, Eisregen oder Naturkatastrophen etc.
    • Notlandungen oder Zwischenlandungen, z.B. aufgrund von medizinischen Notfällen an Bord
    • Vogelschlag oder Blitzschlag
    • Terrorgefahr oder politische Unruhen

Mehr über außergewöhnliche Umstände erfahren

Weitere Fluggastrechte, die Sie interessieren könnten

  • Anzeigeboard am Flughafen, alle gezeigten Flüge wurden gecancelt
    Flugausfall

    Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert? Neben Ihrem Recht auf Ersatzbeförderung oder eine Erstattung des Ticketpreises, steht Ihnen unter Umständen auch eine Entschädigung zu. Hier erfahren Sie alles wichtige!

    Mehr erfahren
  • Frau mit Hut steht vor der Anzeigetafel am Flughafen
    Flugverspätung

    Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sondern oft auch Grundlage für eine Entschädigungszahlung seitens der Airline. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht.

    Mehr erfahren
  • Mann am Gate schaut auf Anzeigetafel
    Verpasster Anschlussflug

    Sie haben aufgrund einer Flugannullierung oder -verspätung Ihren Anschlussflug verpasst? Lesen Sie hier, in welcher Höhe und unter welchen Umständen Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

    Mehr erfahren
  • Menschen warten in einer Schlange am Flughafen, jede Person mit einem Koffer und einer Tasche
    Flug überbucht

    Wenn Sie aufgrund einer Überbuchung erst zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Flug antreten können, steht Ihnen natürlich eine Entschädigung zu! Hier lesen Sie alle Details zur Gesetzeslage und Ihren Optionen.

    Mehr erfahren