4.96/5 Sternen bei Ausgezeichnet.org
Ihre Fluggastrechte
Brüssel macht’s möglich: Als Passagier haben Sie nach der Fluggastrechteverordnung 261/2004 (“EU-Verordnung”) bei Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen oder Flugausfällen klar definierte Rechte! Die EU-Verordnung ist Basis für die Regelung von Entschädigungsfällen zwischen Fluggesellschaften und Passagieren. Sie tritt in Kraft, wenn:
- Ihr Flug von einem Flughafen innerhalb der EU gestartet ist, oder
- Ihr Flug außerhalb der EU begonnen hat, der Ankunft-Airport jedoch innerhalb der EU liegt UND die durchführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in einem Land der EU hat oder
- Ihr Flug außerhalb der EU begonnen hat, der Ankunft-Airport jedoch innerhalb der EU liegt UND die durchführende Fluggesellschaft des Anschlussfluges ihren Hauptsitz in einem Land der EU hat.
Dabei regelt die Fluggastrechteverordnung etwaige finanzielle Ausgleichszahlungen, die Passagiere von Airlines unter bestimmten Umständen einfordern können.
Es geht auch ohne Anwalt & Inkasso. Wir zahlen Sie einfach sofort aus.
Kriterien für Ihren Anspruch auf Entschädigung
Damit ein Anspruch gemäß EU-Verordnung besteht, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Ihnen wird der Zugang zum Flugzeug bzw. Boarding verweigert (“Nichtbeförderung”)
- die Verspätung am Zielflughafen betrug mehr als drei Stunden
- aufgrund eines verspäteten/annullierten Vorflugs haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst
- die Airline hat Sie zwei Wochen oder kürzer vor dem geplanten Flug informiert, dass Ihr Flug annulliert wurde.
Die Entschädigungshöhen gemäß EU-Fluggastrechteverordnung
Sofern einer der genannten Punkte auf Ihre Reisesituation zutrifft, stehen Ihnen folgender Ausgleichsanspruch gemäß Fluggastrechteverordnung zu:
Kurzstrecke
bis 1.500 Kilometer
Hamburg Frankfurt
250 €
pro Fluggast
Mittelstrecke
1.500 – 3000 Kilometer
Hamburg Palma de Mallorca
400 €
pro Fluggast
Langstrecke
ab 3.500 Kilometer
Hamburg New York City
600 €
pro Fluggast
Höhere Gewalt
Ihr Flug ist wegen höherer Gewalt (z.B. Extrem-Wetter) ausgefallen?
vrsl. keine
Entschädigung
Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen
Liegt jedoch einer nachfolgenden, in der Fluggastrechteverordnung geregelten „außergewöhnlichen Umstände“ vor, ist die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Entschädigungszahlung befreit:
- Streik (z.B. Fluglotsenstreik oder Streik des Personals der Sicherheitskontrolle)
- (sehr) schlechtes Wetter, Sturm, Naturkatastrophen, Schneefall, Eisregen etc.
- Not-/Zwischenlandung, z.B. aufgrund von medizinischen Notfällen an Bord
- Vogelschlag / Blitzschlag
- Terrorgefahr oder politische Unruhen.
Näheres dazu finden Sie hier: Außergewöhnliche Umstände
Technischer Defekt – kein außergewöhnlicher Umstand
Ein technischer Defekt, die nicht rechtzeitige Enteisung eines Flugzeugs, die Erkrankung eines Crew-Mitglieds oder auch die Kollision mit einem Treppenfahrzeug sind keine außergewöhnlichen Umstände. Somit besteht auch in diesen Fällen ein Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung.
Für mehr Informationen klicken Sie hier: Technischer Defekt
Recht auf Betreuungsleistungen
In der EU-Verordnung ist auch eindeutig geregelt, ab wann Ihnen welche Betreuungsleistungen zustehen. Ihre zu erwartenden Betreuungsleistungen orientieren sich an der gebuchten Strecke:
- Ab mehr als zwei Stunden Wartezeit am Abflughafen bei einer Flugstrecke bis zu 1.500 km
- Ab mehr als drei Stunden Wartezeit am Abflughafen bei Flügen innerhalb der EU mit einer Flugdistanz von mehr als 1.500 km
- Bei allen Flügen mit einer Flugstrecke von 1.500 und 3.500 km
- Bei mehr als vier Stunden Wartezeit bei Flugdistanzen von mehr als 3.500 km
Diese Betreuungsleistungen stehen Ihnen zu:
- Verpflegung: Essen und Getränke
- Unterkunft: Hotelunterbringung ab einem Aufenthalt von einer Nacht
- Transfer: Beförderung zwischen Flughafen und Hotel
- Kommunikation: Zwei Telefongespräche zu führen, Faxe oder E-Mails zu versenden
Hier geht es zu den Betreuungsleistungen.
Recht auf Flugticket-Erstattung oder Ersatzbeförderung
Bei einer Flugannullierung durch die Airline können Sie zwischen folgenden Optionen wählen:
- Anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt
- Anderweitige Beförderung zum Endziel zu Ihrem Wunschzeitpunkt
- Rückzahlung der Ticketkosten binnen 7 Tagen
Wir prüfen Ihren Flug & zahlen Sie sofort aus.
- Unverbindliches Angebot
- In nur 2 Minuten angefragt
- Antwort innerhalb 24 Stunden