Zwei Menschen umarmen sich am Flughafen

EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Flugproblemen

Flugrechte durchsetzen
So funktioniert’s

Europäische Fluggastrechte im Überblick

Brüssel macht’s möglich: Als Passagier haben Sie nach der Fluggastrechteverordnung 261/2004 (EU-Verordnung) bei Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen oder Flugausfällen klar definierte Rechte! Die europäische Fluggastrechteverordnung trat 2005 in Kraft, um die Rechte von Passagieren in der EU zu stärken und ist die Basis für die Regelung von Entschädigungsfällen zwischen Fluggesellschaften und Fluggästen. Sie definiert, ob und in welcher Höhe Airlines bei Flugverspätung, Flugausfall und Nichtbeförderung bis zu drei Jahre rückwirkend Entschädigungszahlungen leisten müssen.

Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen die Fluggastverordnung gilt und in welchen Fällen Ihnen eine Entschädigung zusteht.

Inhalte

Wann tritt die EU Verordnung in Kraft?

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Entschädigungshöhe nach Flugdistanz

Recht auf Betreuungsleistungen

Recht auf Ersatzbeförderung

Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen

Wann tritt die EU Verordnung (EU 261) in Kraft?

Die EU Verordnung 261/04 tritt in unter folgenden Voraussetzungen in Kraft:

  • Ihr Flug von einem Flughafen innerhalb der EU gestartet ist, oder
  • Ihr Flug außerhalb der EU begonnen hat, der Ankunft-Airport jedoch innerhalb der EU liegt UND die durchführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in einem Land der EU hat oder
  • Ihr Flug außerhalb der EU begonnen hat, der Ankunft-Airport jedoch innerhalb der EU liegt UND die durchführende Fluggesellschaft des Anschlussfluges ihren Hauptsitz in einem Land der EU hat.

Dabei regelt die Fluggastrechteverordnung etwaige finanzielle Ausgleichszahlungen, die Passagiere von Airlines unter bestimmten Umständen einfordern können.

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Entschädigung prüfen

Kriterien der EU 261 für Ihre Entschädigung

Damit ein Entschädigungsanspruch gemäß EU-Verordnung besteht, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Ihnen wird der Zugang zum Flugzeug bzw. Boarding verweigert (“Nichtbeförderung”)
  • die Verspätung am Zielflughafen betrug mehr als drei Stunden
  • aufgrund eines verspäteten/annullierten Vorflugs haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst
  • die Airline hat Sie zwei Wochen oder kürzer vor dem geplanten Flug informiert, dass Ihr Flug annulliert wurde.

Wir helfen Ihnen dabei Ihre Fluggastrechte durchzusetzen.

So funktioniert’s:
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Ablauf Antrag Sofortentschädigung

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Schrittweiser Prozess der Sofortentschädigung

Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.

Ablauf Inkasso Antrag

Die Entschädigungshöhen gemäß EU-Fluggastrechteverordnung

Sofern einer der genannten Punkte auf Ihre Reisesituation zutrifft, stehen Ihnen folgender Ausgleichsanspruch gemäß Fluggastrechteverordnung zu:

 

Kurzstrecke

bis 1.500 Kilometer

z.B. Hamburg Frankfurt

250 € pro Fluggast

Mittelstrecke

1.500 – 3000 Kilometer

z.B. Hamburg Palma de Mallorca

400 € pro Fluggast

Langstrecke

ab 3.500 Kilometer

z.B. Hamburg New York City

600 € pro Fluggast

Höhere Gewalt

Ihr Flug ist wegen höherer Gewalt (z.B. Extrem-Wetter) ausgefallen?

vrsl. keine 
Entschädigung

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Ihr Recht auf Betreuungsleistungen

In der EU-Verordnung ist auch eindeutig geregelt, ab wann Ihnen welche Betreuungsleistungen vor Ort zustehen. Ihre zu erwartenden Betreuungsleistungen orientieren sich an der gebuchten Strecke:

  • Ab mehr als zwei Stunden Wartezeit am Abflughafen bei einer Flugstrecke bis zu 1.500 km
  • Ab mehr als drei Stunden Wartezeit am Abflughafen bei Flügen innerhalb der EU mit einer Flugdistanz von mehr als 1.500 km
  • Bei allen Flügen mit einer Flugstrecke ab 1.500 km
  • Bei mehr als vier Stunden Wartezeit bei Flugdistanzen von mehr als 3.500 km

Diese Betreuungsleistungen stehen Ihnen zu:

  • Verpflegung: Essen und Getränke
  • Unterkunft: Hotelunterbringung ab einem Aufenthalt von einer Nacht
  • Transfer: Beförderung zwischen Flughafen und Hotel
  • Kommunikation: Zwei Telefongespräche zu führen, Faxe oder E-Mails zu versenden

Ihr Recht auf Flugticket-Erstattung oder Ersatzbeförderung

Im Falle einer Flugannullierung durch die Airline können Sie zudem zwischen folgenden Optionen wählen:

  • Anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • Anderweitige Beförderung zum Endziel zu Ihrem Wunschzeitpunkt
  • Rückzahlung der Ticketkosten binnen 7 Tagen

Keine falschen Versprechungen – 
bereits mehr als 100.000 Passagiere ausgezahlt

3.819 Kundenbewertungen bei Google und Ausgezeichnet.org


5/5

Gute Website, schnelle und professionelle Kommunikation und Abwicklung. Innerhalb von 3 Tagen war die Fluggastentschädigung auf dem Konto. EUFlight ist in jedem Fall empfehlenswert.

Werner, 08.06.2026

5/5

Einfache Bedienung.Möglichkeit die Umstände zu beschreiben.Sehr schnelle Antworten und Reaktion mittels Mail bei noch zu klärenden Fragen. Sehr schnelle abschließende Bewertung und Auszahlung.

Ursula H., 05.06.2026

5/5

Zügige und transparente Abwicklung; sehr freundliche, klare und schnelle Kommunikation per E-Mail; gute, verständliche Menüführung im Erfassungsportal; prompte Auszahlung; 100% ige Weiterempfehlung

Heribert S., 31.05.2026

5/5

Super schnell und unkompliziert. Ergebnis wird direkt mitgeteilt.Man muss keine drei vier Monate mehr warten bis das Geld auf dem Konto ankommt. Nach zwei Arbeitstagen war Geld schon da.Gerne wieder.

Marina G., 30.05.2026

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Gerber, 30.05.2026

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Sehr schnelle Abwicklung der Fluggastentschädigung und problemlose Antragstellung für die Fluggastsentschädigung. Guter Service und in kurzer Zeit war das Geld auf dem Konto..

Mathias, 05.05.2026

5/5

Wegen eines Streiks bei Lufthansa wurde unser Flug annuliert und ein Ersatzflug angeboten. Dieser kam für nicht in Frage. Da Lufthansa über die Erstattung des Flugpreises hinaus keine Entschädigung zahlen wollte haben wir uns an EUflight gewandt. Da wir nach EU Recht einen Anspruch auf Entschädigung hatten bekamen wir von EUflight innerhalb von 24 Stunden eine Entschädigung. EUflight zahlt sofort, wir sind mit dem Service sehr zufrieden.

Hans, 04.05.2026

Kein Entschädigungsanspruch bei außergewöhnlichen Umständen

Liegt einer nachfolgenden, in der Fluggastrechteverordnung geregelten außergewöhnlichen Umstände vor, ist die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Entschädigungszahlung befreit:

    • Streik (in einigen Fällen, z.B. Fluglotsenstreik oder Streik des Personals der Sicherheitskontrolle)
    • (Sehr) schlechte Wetterbedingungen wie Sturm, Schneefall, Eisregen oder Naturkatastrophen etc.
    • Notlandungen oder Zwischenlandungen, z.B. aufgrund von medizinischen Notfällen an Bord
    • Vogelschlag oder Blitzschlag
    • Terrorgefahr oder politische Unruhen

Mehr über außergewöhnliche Umstände erfahren

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