Pilot im Cockpit macht Durchsage

Crewprobleme

Flugentschädigung bei Crewproblemen

Airlines verweisen gerne auf „Probleme mit der Crew“. Warum? Oft umgehen sie so mögliche Entschädigungszahlungen. Denn was viele Reisende nicht wissen sollen: Die Fluggesellschaften müssen in der Regel auch bei solchen Einschränkungen und daraus resultierenden Verspätungen Entschädigungsleistungen erbringen.

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Wann entsteht bei Problemen mit der Crew ein Anspruch?

Das Kabinenpersonal und die Piloten unterliegen strengen Arbeitszeitbeschränkungen, damit stets ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet werden kann. Seit dem 1. April 2016 gelten für alle Fluggesellschaften in Europa die einheitlichen europäischen Vorschriften zu Flugdienst- und Ruhezeiten.

Dabei wird streng darauf geachtet, dass diese Arbeitszeiten nicht überschritten werden. Worauf genau bei der Kalkulation von den maximalen Arbeitszeiten geachtet wird und wieso dies wichtig ist, können Sie hier nachlesen.

Arbeitszeitbeschränkungen als Auslöser?

Es kommt also immer wieder vor, dass Piloten oder das Kabinenpersonal einen Flug nicht antreten können, weil sie durch vorangehende Verspätung sonst ihre erlaubte Arbeitszeit überschreiten würden. Oft haben die Airlines in diesen Fällen Probleme, schnell einen Ersatz zu finden. Wie ernst diese Arbeitszeitbeschränkungen genommen werden, zeigt folgendes Beispiel: Ein Air France Pilot startete seinen Langstreckenflug von New York nach Paris mit einer wetterbedingten Verspätung von 6 Stunden, damit er seine zulässige Arbeitszeit nicht überschreitet, musste er in Manchester zwischenlanden. In diesem Fall hat der Pilot seine Arbeitszeit also aufgrund eines außergewöhnlichen Umstandes (Verspätung durch Wetter) überschritten. In einem solchen Fall muss die Airline keine Entschädigung leisten.

Schlechte Einsatzplanung der Airline?

Es kommt bei einer Arbeitszeitüberschreitung der Crew oder der Piloten also stets darauf an, warum die Arbeitszeit überschritten wird. Liegt dies schlichtweg an schlechter Planung seitens der Airline, ist eine Arbeitszeitüberschreitung und eine daraus resultierende Verspätung oder Annullierung für die Fluggesellschaft keine gültige Ausrede. Wird die Arbeitszeit hingegen aufgrund von einer Verspätung überschritten, die die Airline nicht verantworten muss (Stichwort „außergewöhnlicher Umstand“), so muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung leisten. Kann die Fluggesellschaft die Arbeitszeitüberschreitung jedoch frühzeitig voraussehen, muss sie sich schnellstmöglich um Ersatz für die Crew kümmern, um weitere Verspätungen zu vermeiden.

Erkrankung eines Crewmitglieds oder des Piloten

Ein anderes Problem, das im Zusammenhang mit der Crew auftreten kann, ist die Erkrankung eines Piloten oder einer der Flugbegleiter/innen. Grundsätzlich steht es in der Verantwortung der Airline, bei einer plötzlichen Erkrankung eines Crewmitgliedes und einer daraus resultierenden Unterbesetzung schnellstmöglich Ersatz zu organisieren. Dies stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar und gehört zu dem alltäglichen Geschäft einer Fluggesellschaft. Die Fluggesellschaften müssen mit plötzlichen Krankmeldungen also rechnen. Wie das Ganze im Detail aussieht, können Sie hier nachlesen.

Sollten Sie also von einer Airline mit dieser Ausrede vertröstet werden, lohnt es sich weitere Schritte einzuleiten und bei einer Verspätung von über 3 Stunden oder bei einer Annullierung eine Entschädigungsleistung gemäß der EU-Verordnung einzufordern.

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