




Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Flugproblemen
Brüssel macht’s möglich: Als Passagier haben Sie nach der Fluggastrechteverordnung 261/2004 (EU-Verordnung) bei Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen oder Flugausfällen klar definierte Rechte! Die europäische Fluggastrechteverordnung trat 2005 in Kraft, um die Rechte von Passagieren in der EU zu stärken und ist die Basis für die Regelung von Entschädigungsfällen zwischen Fluggesellschaften und Fluggästen. Sie definiert, ob und in welcher Höhe Airlines bei Flugverspätung, Flugausfall und Nichtbeförderung bis zu drei Jahre rückwirkend Entschädigungszahlungen leisten müssen.
Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen die Fluggastverordnung gilt und in welchen Fällen Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wann tritt die EU Verordnung in Kraft?
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Entschädigungshöhe nach Flugdistanz
Die EU Verordnung 261/04 tritt in unter folgenden Voraussetzungen in Kraft:
Dabei regelt die Fluggastrechteverordnung etwaige finanzielle Ausgleichszahlungen, die Passagiere von Airlines unter bestimmten Umständen einfordern können.
Damit ein Entschädigungsanspruch gemäß EU-Verordnung besteht, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Wir helfen Ihnen dabei Ihre Fluggastrechte durchzusetzen.
Sie verkaufen uns Ihren rechtlichen Anspruch. Im Gegenzug erhalten Sie von uns sofort Geld. Damit ist die Sache für Sie erledigt.
Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.
Sofern einer der genannten Punkte auf Ihre Reisesituation zutrifft, stehen Ihnen folgender Ausgleichsanspruch gemäß Fluggastrechteverordnung zu:
Kurzstrecke
bis 1.500 Kilometer
Hamburg Frankfurt
Mittelstrecke
1.500 – 3000 Kilometer
Hamburg Palma de Mallorca
Langstrecke
ab 3.500 Kilometer
Hamburg New York City
Höhere Gewalt
Ihr Flug ist wegen höherer Gewalt (z.B. Extrem-Wetter) ausgefallen?
In der EU-Verordnung ist auch eindeutig geregelt, ab wann Ihnen welche Betreuungsleistungen vor Ort zustehen. Ihre zu erwartenden Betreuungsleistungen orientieren sich an der gebuchten Strecke:
Im Falle einer Flugannullierung durch die Airline können Sie zudem zwischen folgenden Optionen wählen:
Liegt einer nachfolgenden, in der Fluggastrechteverordnung geregelten außergewöhnlichen Umstände vor, ist die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Entschädigungszahlung befreit:
Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert? Neben Ihrem Recht auf Ersatzbeförderung oder eine Erstattung des Ticketpreises, steht Ihnen unter Umständen auch eine Entschädigung zu. Hier erfahren Sie alles wichtige!
Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sondern oft auch Grundlage für eine Entschädigungszahlung seitens der Airline. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Sie haben aufgrund einer Flugannullierung oder -verspätung Ihren Anschlussflug verpasst? Lesen Sie hier, in welcher Höhe und unter welchen Umständen Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Wenn Sie aufgrund einer Überbuchung erst zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Flug antreten können, steht Ihnen natürlich eine Entschädigung zu! Hier lesen Sie alle Details zur Gesetzeslage und Ihren Optionen.