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Zwei Menschen umarmen sich am Flughafen

EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Flugproblemen

Flugrechte durchsetzen
So funktioniert’s

Europäische Fluggastrechte im Überblick

Brüssel macht’s möglich: Als Passagier haben Sie nach der Fluggastrechteverordnung 261/2004 (EU-Verordnung) bei Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen oder Flugausfällen klar definierte Rechte! Die europäische Fluggastrechteverordnung trat 2005 in Kraft, um die Rechte von Passagieren in der EU zu stärken und ist die Basis für die Regelung von Entschädigungsfällen zwischen Fluggesellschaften und Fluggästen. Sie definiert, ob und in welcher Höhe Airlines bei Flugverspätung, Flugausfall und Nichtbeförderung bis zu drei Jahre rückwirkend Entschädigungszahlungen leisten müssen.

Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen die Fluggastverordnung gilt und in welchen Fällen Ihnen eine Entschädigung zusteht.

Inhalte

Wann tritt die EU Verordnung in Kraft?

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Entschädigungshöhe nach Flugdistanz

Recht auf Betreuungsleistungen

Recht auf Ersatzbeförderung

Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen

Wann tritt die EU Verordnung (EU 261) in Kraft?

Die EU Verordnung 261/04 tritt in unter folgenden Voraussetzungen in Kraft:

  • Ihr Flug von einem Flughafen innerhalb der EU gestartet ist, oder
  • Ihr Flug außerhalb der EU begonnen hat, der Ankunft-Airport jedoch innerhalb der EU liegt UND die durchführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in einem Land der EU hat oder
  • Ihr Flug außerhalb der EU begonnen hat, der Ankunft-Airport jedoch innerhalb der EU liegt UND die durchführende Fluggesellschaft des Anschlussfluges ihren Hauptsitz in einem Land der EU hat.

Dabei regelt die Fluggastrechteverordnung etwaige finanzielle Ausgleichszahlungen, die Passagiere von Airlines unter bestimmten Umständen einfordern können.

Es geht auch ohne Anwalt & Inkasso. Wir zahlen Sie einfach sofort aus.

Entschädigung prüfen

Kriterien der EU 261 für Ihre Entschädigung

Damit ein Entschädigungsanspruch gemäß EU-Verordnung besteht, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Ihnen wird der Zugang zum Flugzeug bzw. Boarding verweigert (“Nichtbeförderung”)
  • die Verspätung am Zielflughafen betrug mehr als drei Stunden
  • aufgrund eines verspäteten/annullierten Vorflugs haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst
  • die Airline hat Sie zwei Wochen oder kürzer vor dem geplanten Flug informiert, dass Ihr Flug annulliert wurde.

Wir helfen Ihnen dabei Ihre Fluggastrechte durchzusetzen.

So funktioniert’s:
Wir kaufen Ihr Recht sofort ab.

Ablauf Antrag Sofortentschädigung

Sie verkaufen uns Ihren rechtlichen Anspruch. Im Gegenzug erhalten Sie von uns sofort Geld. Damit ist die Sache für Sie erledigt.

Schrittweiser Prozess der Sofortentschädigung

Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.

Ablauf Inkasso Antrag

Die Entschädigungshöhen gemäß EU-Fluggastrechteverordnung

Sofern einer der genannten Punkte auf Ihre Reisesituation zutrifft, stehen Ihnen folgender Ausgleichsanspruch gemäß Fluggastrechteverordnung zu:

 

Kurzstrecke

bis 1.500 Kilometer

z.B. Hamburg Frankfurt

250 € pro Fluggast

Mittelstrecke

1.500 – 3000 Kilometer

z.B. Hamburg Palma de Mallorca

400 € pro Fluggast

Langstrecke

ab 3.500 Kilometer

z.B. Hamburg New York City

600 € pro Fluggast

Höhere Gewalt

Ihr Flug ist wegen höherer Gewalt (z.B. Extrem-Wetter) ausgefallen?

vrsl. keine 
Entschädigung

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Ihr Recht auf Betreuungsleistungen

In der EU-Verordnung ist auch eindeutig geregelt, ab wann Ihnen welche Betreuungsleistungen vor Ort zustehen. Ihre zu erwartenden Betreuungsleistungen orientieren sich an der gebuchten Strecke:

  • Ab mehr als zwei Stunden Wartezeit am Abflughafen bei einer Flugstrecke bis zu 1.500 km
  • Ab mehr als drei Stunden Wartezeit am Abflughafen bei Flügen innerhalb der EU mit einer Flugdistanz von mehr als 1.500 km
  • Bei allen Flügen mit einer Flugstrecke ab 1.500 km
  • Bei mehr als vier Stunden Wartezeit bei Flugdistanzen von mehr als 3.500 km

Diese Betreuungsleistungen stehen Ihnen zu:

  • Verpflegung: Essen und Getränke
  • Unterkunft: Hotelunterbringung ab einem Aufenthalt von einer Nacht
  • Transfer: Beförderung zwischen Flughafen und Hotel
  • Kommunikation: Zwei Telefongespräche zu führen, Faxe oder E-Mails zu versenden

Ihr Recht auf Flugticket-Erstattung oder Ersatzbeförderung

Im Falle einer Flugannullierung durch die Airline können Sie zudem zwischen folgenden Optionen wählen:

  • Anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • Anderweitige Beförderung zum Endziel zu Ihrem Wunschzeitpunkt
  • Rückzahlung der Ticketkosten binnen 7 Tagen

Keine falschen Versprechungen – 
bereits mehr als 160.000 Passagiere ausgezahlt

4.422 Kundenbewertungen bei Google, Finanztip und Ausgezeichnet.org


5/5

Sehr zufrieden. Schnell und effektiv wie beworben , deutlich besser als der bekannte Mitbewerber aufgrund der besseren Transparenz.

MR Roger, 08.08.2026

5/5

Alles gut und schnell abgewickelt, kann ich uneingeschränkt empfehlen.

Konrad, 05.08.2026

5/5

Ich bin mit allem sehr zufrieden. Das Geld war innerhalb 24 stunden auf dem Konto. So einfach habe ich mir nicht vorgestellt aber ich war überrascht. Ich werde mich wieder melden wenn wieder heißt Flugverspätung.

Bai, 28.07.2026

5/5

Nach 2 Tagen ich meine Unterlagen hochgeladen habe , habe ich schon die Rückzahlung bekommen, so schnell und einfach habe ich nie gedacht.

Benji, 26.07.2026

5/5

Schnell, unkompliziert und effektiv! Auch bei technischen Problemen der Homepage wurde mir innerhalb ein paar Stunden per Mail geholfen.

VielFlieger, 26.07.2026

5/5

Sehr zügige und unkomplizierte Abwicklung mit Gelderstattung, alles innerhalb von 2 Tagen erledigt.

Marcel H., 26.07.2026

5/5

Our return flight from Japan was delayed. We attempted the delay compensation claim ourselves but LOT refused to pay citing some exemption to the claim. We don't have neither the knowledge or experience to challenge and pursue the case further. …
Instead of giving up on the claim, we reviewed the case with EUflight. The process was easy, quick and clear. Our case was reviewed and we got an offer. We accepted and the money was deposited the next day.

Franz, 25.07.2026

Kein Entschädigungsanspruch bei außergewöhnlichen Umständen

Liegt einer nachfolgenden, in der Fluggastrechteverordnung geregelten außergewöhnlichen Umstände vor, ist die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Entschädigungszahlung befreit:

    • Streik (in einigen Fällen, z.B. Fluglotsenstreik oder Streik des Personals der Sicherheitskontrolle)
    • (Sehr) schlechte Wetterbedingungen wie Sturm, Schneefall, Eisregen oder Naturkatastrophen etc.
    • Notlandungen oder Zwischenlandungen, z.B. aufgrund von medizinischen Notfällen an Bord
    • Vogelschlag oder Blitzschlag
    • Terrorgefahr oder politische Unruhen

Mehr über außergewöhnliche Umstände erfahren

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