Nein, dies ist leider ein weitverbreiteter Irrtum.

Einige Anbieter schreiben zwar „Jetzt Anspruch prüfen“. Aber das stimmt so nicht. Ihre Eingabe, die Sie über die Website solcher Portale tätigen, dient lediglich zur Informationsbeschaffung. Statt einer rechtlichen und detaillierten Analyse Ihres Problemfluges, prüft deren System nur, ob die Grundvoraussetzungen der EU-Verordnung erfüllt sind. Z.B., ob eine Verspätung von über 3 Stunden vorlag. Diese Prüfung sagt jedoch überhaupt nichts über einen berechtigten Anspruch aus.

Werden Sie von einem Fluggastportal nach 14 Tagen über keine weiteren rechtlichen Schritte informiert, sollten Sie nachfragen, ob in Ihrem Fall überhaupt geklagt wird. Erfahrungsgemäß scheuen die zahlreichen Inkasso-Portale die Einreichung einer Klage, denn im Fall einer Niederlage muss das Portal sämtliche Kosten übernehmen.