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Die Ticket-Erstattung unter der Lupe: Deine Rechte

Deine Reiseplanung ist abgeschlossen, aber nicht alles funktioniert so, wie Du es willst? Damit stehst Du nicht allein da, ganz im Gegenteil. Besonders deutlich wird dies bei Flugreisen, denn hier handelt es sich um feste Termine, die sich nicht immer so einhalten lassen wie gewünscht.

Termine Flughafen

Vielleicht wirst Du genau zum falschen Zeitpunkt krank oder es schiebt sich ein Vorstellungsgespräch dazwischen. Somit bist du gezwungen, Deinen gebuchten Flug abzusagen. Dann kommt die Frage nach der Ticketrückerstattung auf, schließlich hast Du für einen Service bezahlt, denn Du gar nicht wahrnehmen kannst. In unserem Ratgeber erfährst Du, welche Regeln auf diesem Gebiet herrschen und ob Chancen bestehen, dass Dein Anliegen erhört wird.

Du willst Deinen Flug stornieren? Das sind Deine Rechte

Du musst aus privaten Gründen Deinen Flug stornieren und möchtest deshalb eine Rückerstattung beantragen. In diesem Fall sieht das Gesetzt vor, dass Du zumindest die Zusatzkosten für Deinen Flug zurückerhalten kannst. Dazu gehören Flughafengebühren, Steuern und alle personenbezogenen Zuschläge. Denn diese fallen nicht an, wenn Du nicht im Flieger sitzt. Eine Rückerstattung des Ticketpreises kann – zumindest in Teilen – ebenfalls möglich sein, dabei kommt es aber auf die Geschäftsbedingungen der Airline und den von Dir gewählten Tarif an.

Drei Wege, um an Deine Rückzahlung zu kommen

Nicht immer sind die Stornobedingungen der Airlines wirklich rechtskräftig, doch das lässt sich nur über eine juristische Prüfung ermitteln. Auch kann es sein, dass ein Flug in den Tarifbedingungen als “not refundable” bezeichnet wird, ohne dass dies rechtlich abgesichert ist. An die Dir zustehende Rückerstattung zu kommen, kann also schwierig werden.

  1. Express-Entschädiger: Sogenannte Express-Entschädiger übernehmen die kostenlose Prüfung des Flugvorfalls für ihre Kunden und zahlen die zu erwartende Summe direkt aus, abzüglich einer Service- und Risiko-Gebühr. Auf diese Weise kommst Du am schnellsten und bequemsten an Dein Geld.
  2. Rechtsanwalt: Die Beauftragung eines Anwalts kann sehr kostspielig werden, wenn Du das Verfahren verlierst. Zudem dauert ein Gerichtsverfahren erfahrungsgemäß Monate, mit ungewissem Ausgang. Dieser Weg ist etwas für sehr Geduldige, die das Risiko eines Ausfalls und die damit verbundenen Kosten nicht scheuen.
  3. Selbst tätig werden: Vielleicht möchtest Du die Sache lieber selbst in die Hand nehmen, um die gesamte Erstattungssumme behalten zu können. Dieser Weg ist oft steinig und schwer, denn die Fluggesellschaften weigern sich mit allen Mitteln, eine Rückerstattung vorzunehmen. In den meisten Fällen reagieren sie überhaupt nicht, wenn Du sie kontaktierst. Du solltest auch bedenken, dass Airlines für diesen Vorgang oftmals exorbitante Bearbeitungsgebühren berechnen, wenn Du Dein Ticket aus privaten Gründen stornierst.

Welchen dieser drei Wege Du wählst, ist ganz allein Dir überlassen. Eventuell hast Du Glück und Dir gelingt es, auf eigene Faust an Dein Geld zu kommen. Eine Ticket-Erstattung ist übrigens bis zu drei Kalenderjahre rückwirkend möglich, wenn die entsprechende Airline kooperiert oder der juristische Druck groß genug ist.

Flug verpasst! Gehe ich jetzt finanziell leer aus? 

Wenn Du Deinen Flug eigentlich wahrnehmen wolltest, aber aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig an Deinem Gate angekommen bist, dann gehst Du finanziell nicht leer aus. Auf Antrag erhältst Du die Flughafengebühr zurück, wenn Du nachweislich nicht an Bord gewesen bist.

Unser Tipp: Reiserücktrittsversicherung für Flüge

Solltest Du Dir bei der Buchung einer Flugreise nicht zu 100 Prozent sicher sein, dass Du sie auch antreten wirst, empfehlen wir Dir, eine Reiserücktrittsversicherung für Flüge abzuschließen. Wenn dann ausgerechnet am Vorabend der geplanten Reise der Keller voll Wasser läuft oder jemand aus Deiner Familie schwer erkrankt, kannst Du Deinen Flug getrost stornieren und erhältst Dein Geld von der Versicherung zurück. Das erspart Dir nicht nur Unkosten, sondern wahrscheinlich auch einigen Ärger.

Gibt es auch eine Rückerstattung bei Flugausfall? 

Auch die Fluggesellschaften sind nicht zu 100 Prozent verlässlich, und gerade während der Corona-Krise wurden zig-tausend Flüge von den Airlines gestrichen. Wenn Dein Flug annulliert wurde, ohne dass Dir die Airline eine angemessene Alternativ-Beförderung anbieten kann, ist ebenfalls eine Ticketrückerstattung möglich. Aber auch Verspätungen von mehr als 3 Stunden musst Du nicht ohne Entschädigung akzeptieren. Im letztgenannten Fall hast Du laut EU-Recht Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250,00 und 600,00 EUR; bei Flugstreichung kann die Ticketrückerstattung in Einzelfällen noch sehr viel höher ausfallen, da Du dann den gezahlten Ticketpreis zurückerhältst.

Wenn die Airline Deinen Flug gestrichen hat, dann hast Du ein Recht darauf, den gezahlten Ticketpreis vollständig zurückzubekommen – ganz nach dem Prinzip: keine Leistung – keine Bezahlung. Wenn die Absage weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug erfolgt und nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, kommen eventuell noch 125,00 bis 600,00 EUR Entschädigung hinzu. Die genaue Summe orientiert sich daran, wann ein Alternativflug möglich ist, zu welchem Zeitpunkt Du von der Annullierung erfährst und wie lang die geplante Flugstrecke ist.

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