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Die Express-Entschädigung wird auf Basis der in der EU-Verordnung 261/2004 festgesetzten Höhe des möglichen Ausgleichsanspruchs berechnet. Diese orientiert sich an der Flugdistanz: 250 EUR bei Kurz-, 400 EUR bei Mittel- und 600 EUR bei Langstrecken.

Bei EUflight beträgt die Geld-sofort-Gebühr ausschließlich 33,32 % (inkl. MwSt.), das entspricht einer Netto-Gebühr von 28%.  Mit Auszahlung des errechneten Betrages übernimmt EUflight das gesamte Ausfall- sowie Prozesskostenrisiko und bietet Dir einen einzigartigen Insolvenzschutz.

Beispielrechnung für einen Kurzstreckenflug (bis 1.500 km, z.B. Berlin – München):

Anspruch nach EU-VO               250,00 EUR
Geld-sofort-Gebühr (2%)         70,00 EUR
Mehrwertsteuer (19%)                -13,30 EUR

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= Auszahlungsbetrag             166,70 EUR

Weitere Auszahlungsbeträge (Geld-sofort-Gebühr 2%):

Mittelstreckenflug (1.500 bis 3.500 km)    = 266,72 EUR
Langstreckenflug (ab 3.500 km)               
= 400,08 EUR

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