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Ein erkrankter Fluggast musste ausgeladen werden

Ein erkrankter Fluggast musste ausgeladen werden

Der Flug startete mit einer Abflugverspätung von 2 Stunden und 17 Minuten und erreichte sein Endziel Marrakesch-Menara statt um 07:00 Uhr erst um 11:30 Uhr, nachdem er außerplanmäßig in Lyon aufgrund der Erkrankung eines Fluggastes zwischenlanden musste. Ein solcher Fall liegt außerhalb des Machtbereiches einer Fluggesellschaft und begründet somit einen außergewöhnlichen Umstand. Die Fluggesellschaft konnte sich erfolgreich exkulpieren und musste keine Entschädigung zahlen.

Fallübersicht

Amtsgericht Frankfurt a. M.
Aktenzeichen
Flugnummer XG 299
Strecke Berlin-Schönefeld – Marrakesch-Menara
Flugdatum 03. 02. 2015
 Urteil  Urteil 31 C 731_16 (74)

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