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Blitzschlag auf dem Vorflug

Blitzschlag auf dem Vorflug

Das für den streitgegenständlichen Flug vorgesehene Flugzeug wurde beim Anflug nach Hamburg in der Höhe von ca 4.000 Fuß vom Blitz getroffen, der in die „Nase“ des Flugzeuges eingeschlagen sei. Die Landung konnte normal durchgeführt werden. Nach der Landung habe sich dann ergeben, dass ein Schaden an dem „Horizontal Stabilizer“ vorgelegen habe. Das Flugzeug musste gem. der EASA-Regeln von einem Ingenieur inspiziert werden. Es hat einige Zeit gedauert, bis der nächst verfügbare, dafür qualifizierte Ingenieur die Maschine untersuchen konnte. Dadurch entstand die Verspätung. Laut Auffassung des Gerichts hat die Fluggesellschaft ihr Bestes getan und konnte sich von der Entschädigungsforderung freihalten.

Fallübersicht

Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen 25a C 283/16
Flugnummer FR 2942
Strecke Hamburg – Lissabon
Flugdatum 15. 05. 2016
 Urteil  Urteil 25a C 283_16

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