Anschlussflug verpasst aufgrund knapper Umsteigezeit und ungünstigem Sitzplatz
Der erste Teilstreckenflug sollte planmäßig am 11. 10. 2015 um 19:30 Uhr in Wien ankommen, verspätete sich jedoch um 10 Minuten. Der Anschlussflug flog planmäßig um 20:05 Uhr ab. Die Mindestumsteigezeit in Wien beträgt 25 Minuten. Durch die Verspätung hatte der Fluggast noch genau 25 Minuten Zeit zum Umsteigen. Er hatte jedoch einen hinteren Sitzplatz in der Maschine und musste entsprechend warten, bis er das Flugzeug tatsächlich verlassen konnte. Dadurch hatte er einen Zeitverlust von 10 Minuten und verpasste seinen Anschlussflug. Bereits aus diesem Grund stand ihm die Mindestumsteigezeit nicht zur Verfügung. Er erreichte sein Endziel Berlin-Tegel erst am Nachmittag des darauffolgenden Tages.
Fallübersicht |
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Amtsgericht | Wedding |
Aktenzeichen | 14 C 75/16 |
Flugnummer | OS 722 i.V.m. OS 723 |
Strecke | Budapest – Wien – Berlin-Tegel |
Flugdatum | 11. 10. 2015 |
Urteil | Urteil 14 C 75_16 |