EUflight erstreitet vor Gericht Beschluss gegen Ryanair
Der Versuch der Fluggesellschaft Ryanair, ihren Kunden zu verbieten, ihre Rechtsansprüche bei verspäteten, annullierten oder überbuchten Flügen abzutreten, könnte schon in Kürze gekippt werden. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Köln hervor (AZ: 113 C 381/16). Die Richter stellen darin fest, dass ein Abtretungsverbot, wie es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Airline formuliert ist, wegen „unangemessener Benachteiligung des Fluggastes“ unwirksam sein dürfte. Nach Auffassung des Gerichts steht das Abtretungsverbot dem Sinn und Zweck der Fluggastverordnung und dem Verbraucherschutz entgegen.
Der Fluggast-Sofortentschädiger EUflight.de hat in mittlerweile mehr als 250 Fällen Ansprüche von Fluggästen gegen Ryanair übernommen und die Kunden ausgezahlt. EUflight-Geschäftsführer Lars Watermann: „Dieses Urteil schützt die Verbraucher: Fluggäste brauchen sich künftig von dem vermeintlichen Abtretungsverbot in den Ryanair-AGB nicht mehr einschüchtern zu lassen, sondern können wie gewohnt die Sofortentschädigung von EUflight in Anspruch nehmen.“
Fallübersicht |
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Amtsgericht | Köln |
Aktenzeichen | 113 C 381/16 |
Flugnummer | |
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Flugdatum | |
Urteil | 113 C 381/16 |